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MIETZINSVERGÜNSTIGUNG NACH "WEG"  (Wohneigentumsförderungsgesetz)

Unsere Mietwohnungen wurden mit Hilfe des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO erstellt. Unsere Mieter kommen deshalb in den Genuss von Zusatzverbilligungen für die WEG-Mietobjekte,  wenn die Einkommensgrenze gemäss direkter Bundessteuer den Betrag von Fr. 50‘000.—nicht übersteigt. Beim Vermögen gilt eine Grenze von Fr. 144‘000.- die nicht überschritten werden darf. Wer diese Grenzen erfüllt, kann eine Zusatzverbilligung beanspruchen, dazu ist eine Anmeldung notwendig.

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